| 1. Zweck des Verbandes | |
| Der Verband bezweckt den Zusammenschluß der hauptberuflich selbständig tätigen Ingenieure, Chemiker, Physiker, und Angehörige anderer technischer Berufe. | |
| 2. Aufgabe des Verbandes ist | |
| 2.1 | Die Vertretung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialpolitischen und sozialen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Dritten, insbesondere den Behörden, Körperschaften und Wirtschaftsgruppen. |
| 2.2 | Der Austausch wirtschaftlicher und technischer Informationen seiner Mitglieder. |
| 2.3 | Auf eine unabhängige, einwandfreie und fachgerechte Berufsausübung hinzuwirken. |
| 2.4 | Einflußnahme auf die Vorbildung der Berufsangehörigen und die Ausbildung des Berufsnachwuchses |