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1. Zweck des Verbandes |
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Der Verband bezweckt den Zusammenschluß der hauptberuflich selbständig tätigen Ingenieure, Chemiker, Physiker, und Angehörige anderer technischer Berufe. |
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2. Aufgabe des Verbandes ist |
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2.1 |
Die Vertretung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialpolitischen und sozialen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Dritten, insbesondere den Behörden, Körperschaften und Wirtschaftsgruppen. |
2.2 |
Der Austausch wirtschaftlicher und technischer Informationen seiner Mitglieder. |
2.3 |
Auf eine unabhängige, einwandfreie und fachgerechte Berufsausübung hinzuwirken. |
2.4 |
Einflußnahme auf die Vorbildung der Berufsangehörigen und die Ausbildung des Berufsnachwuchses |